Die indonesische Regierung muss anerkennen, dass Brandopfer – insbesondere Kinder – rechtlich einklagbare Ansprüche besitzen und nicht auf staatliche Mildtätigkeit angewiesen sind. Nach dem geltenden Rechtsrahmen trägt der Staat die „Hauptverantwortung“ für die Katastrophenbewältigung. Daraus folgt, dass er sich weder auf „begrenzte Möglichkeiten“ noch auf „Haushaltsengpässe“ berufen kann, um seine Pflicht zum Wiederaufbau von Häusern, zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und zur Wiederherstellung der Lebensgrundlagen abzustreifen.
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